Energieberatung

QM

Kontinuierlich steigende Energiekosten führen zu nicht unerheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Doch was tun dagegen? Wie können jene Kosten effektiv reduziert werden? In unserer Position als unabhängige und durch den TÜV Süd besonders zertifizierte Energieberater sind wir Ihnen als Privatperson oder auch Gewerbebetreibender gerne dabei behilflich

  • wirkungsvoll Energie einzusparen,
  • schadhafte Umweltbelastungen zu reduzieren,
  • Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten sinnvoll zu senken,
  • mit der Sanierung langfristig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern sowie
  • Schwachstellen an Gebäude und Heizung effizient zu begegnen.

  • Für Sie eine optimale und zufriedenstellende Lösung zu finden ist dabei unser persönlicher Anspruch an uns selbst. Sie benötigen also einen Energieausweis für Ihr Privateigentum?
    Hinsichtlich des Inhaltes der Energieausweise ist zu differenzieren nach der Berechnungsgrundlage. Sie können zum einen auf Grundlage des Energiebedarfs zum anderen auf der Grundlage des Energieverbrauchs des entsprechenden Gebäudes ausgestellt werden. Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Dann kontaktieren Sie mich telefonisch unter 02455 / 84 383 25 bzw. 01520 / 76 940 72, per E-Mail unter info@wolff-schornsteinfeger.de oder nutzen Sie das Kontaktformular und ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

    Energieausweise

    Wissen Sie, was Ihr Auto auf 100 km/h durchschnittlich an Kraftstoff verbraucht? Soweit Sie sich eine neue Waschmaschine, einen neuen Kühlschrank oder vergleichbare Haushaltsgeräte kaufen, werden Sie wahrscheinlich auf deren Energieeffizienz achten. Doch was ist mit Ihrer Immobilie? Wissen Sie was Ihr Haus oder Ihre Wohnung jährlich an Energie verbraucht?

    Auf Grund der Einführung von Energieausweisen für Gebäude haben Sie seit 2007 die Möglichkeit, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Energiekosten Ihres Objektes beurteilen lassen. Jene Möglichkeit bleibt in gewissen Fällen jedoch nicht bei einer bloßen Option, sondern wird zur gesetzlichen Pflicht. Gemäß § 16 Abs. 1, 2 EnEV haben Bauherren, soweit sie gleichzeitig Eigentümer der zu errichtenden Immobilie sind, sicherzustellen, dass Ihnen oder dem Eigentümer jener Immobilie ein Energieausweis hinsichtlich der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird. Ebenso müssen Verkäufer eines mit einem Gebäude bebauten Grundstückes, eines grundstücksgleichen Rechts an einem bebauten Grundstück oder Verkäufer von Wohnungs- und Teileigentum in der Lage sein, potenziellen Käufern einen Energieausweis vorzulegen.

    Hinsichtlich des Inhaltes der Energieausweise ist zu differenzieren nach der Berechnungsgrundlage. Sie können zum einen auf Grundlage des Energiebedarfs zum anderen auf der Grundlage des Energieverbrauchs des entsprechenden Gebäudes ausgestellt werden. Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    Ihr Energieausweis von heute ist mithin auch eine Investition für morgen.


    Gleich ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Energieausweis vorzulegen oder ob Sie daran interessiert sind, ihr Haus einmal „näher kennen zu lernen“ – sprechen Sie uns an!